Stellungnahme zur Teilrevision des “Krypto-Geldwechsels” (Art. 51a GwV-FINMA)

Die FINMA hat zur Stellungnahme im Rahmen der öffentlichen Konsultation zur Teilrevision der GwV-FINMA eingeladen. Die Frist ist am 10. Mai 2022 abgelaufen. Ich habe im eigenen Namen eine kurze Stellungnahme eingereicht, die im Wesentlichen aufzeigt, dass die geplante Verschärfung des Schwellenwerts (1’000 Franken pro Monat statt wie bisher pro Tag) betreffend den “Krypto-Geldwechsel” (Art. 51a GwV-FINMA) unverhältnismässig, empirisch schwach abgestützt und nicht technologie- bzw. wettbewerbsneutral ist sowie unter Umständen gesetzeswidrig sein dürfte. Sie finden hier die ausführliche Stellungnahme.

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