Seit Juni 2023 besteht Unklarheit darüber, ob und inwieweit die Erbringung von Custodial Staking-Dienstleistungen in der Schweiz weiterhin ohne Bankbewilligung möglich ist. Die Praxisänderung der FINMA war ohne Not bzw. ersichtlichen Rechtfertigungsgrund und führt zu einer deutlichen Verschlechterung der Rechtsposition stakender Kunden im Konkurs des Anbieters. Die Hoffnung bleibt, dass die FINMA aufgrund der breiten Kritik aus der Krypto- und Bankenbranche doch noch die Aufsichtspraxis, die aktuell offenbar nicht durchgesetzt wird, aufgibt.
Relevante Unterlagen, an denen ich mitarbeiten durfte:
- Swiss Blockchain Federation und Crypto Valley Association Medienmitteilung, 6. September 2023
- Swiss Blockchain Federation, Sub-Gruppe Staking, Zirkular Staking 2023/01
- Beitrag in GesKR 2023, S. 333 ff., zusammen mit Stephan Zimmermann (Sygnum Bank AG) und Florian Prantl (LEXR Law Switzerland AG)
- Crypto Valley Association, Regulatory Working Group, Paper on Staking Services on Proof-of-Stake Protocols, 12. Dezember 2023
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